Allgemeine Geschäftsbedingungen
§
1
Anwendungsbereich
(1)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der
zwischen dem
Kunden und der ReiWaDirekt - Reifenvertrieb
e.K. Luckaustr. 5 (Voradresse: Seichenbrunnen 23), 34414 Warburg,
nachfolgend Verkäufer
genannt, geschlossenen Verträge.
(2)
Allen Vereinbarungen und
Angeboten liegen diese Bedingungen zugrunde, sie gelten durch
Auftragserteilung
oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des
Kunden,
die der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für
den
Verkäufer unverbindlich, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht
ausdrücklich
widerspricht.
(3)
Kunden im Sinne der hier
vorliegenden AGB sind ausschließlich Unternehmer.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Sofern der Vertrag über eine Webseite geschlossen wird gilt:
Der
Vertrag kommt folgendermaßen zu Stande: Der auf der Webseite
dargestellte
Warenkatalog stellt kein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der
Bestellung
erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Eingabefehler
können vor
Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und
Mausfunktionen
berichtigt werden. Mit Mausklick auf den die Bestellung abschließenden
Button
unterbreiten Sie ein verbindliches Kaufangebot. Nach Eingang des
Angebots des
Kunden beim Verkäufer erhält dieser eine automatisch generierte E-Mail,
die den
Eingang der Bestellung aufführt. Diese Bestätigung stellt keine Annahme
des
Angebots durch den Verkäufer dar. Die Annahme ist entweder ausdrücklich
erklärt
oder erfolgt mit Lieferung der Ware innerhalb 2-5 Werktagen.
(2) Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und wird dem Kunden
nebst
einbezogener AGB per E-Mail zugesandt.
(3)
Verbindliche Bestellungen
können durch den Kunden auch durch Abgabe eines Angebotes an den
Anbieter per
E-Mail, per Fax oder per Telefonanruf vorgenommen werden. Die Erklärung
der
Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware
oder eine
ausdrückliche Annahmeerklärung innerhalb von 3 Tagen.
§ 3 Preise, Umsatzsteuer und Zahlung
(1) Es
gelten die auf der Webseite dargestellten
Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer und gegebenenfalls Versandkosten.
Abweichende
Preisabsprachen zwischen den Parteien sind möglich.
(2) Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der für den
Verkäufer
bestehende Anspruch auf die Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit
des
Käufers gefährdet wird, so kann der Verkäufer die ihm obliegende
Leistung
verweigern und dem Käufer eine Frist zur Zahlung Zug um Zug gegen
Lieferung
oder Sicherheitsleistung bestimmen. Im Falle des erfolglosen
Fristablaufs ist
der Verkäufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Die
Fristsetzung ist
entbehrlich, wenn der Käufer die Zahlung ernsthaft und endgültig
verweigert
oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der
beiderseitigen
Interessen den sofortigen Rücktritt des Verkäufers rechtfertigen.
§
4
Lieferung, Gefahrübergang
(1)
Die Lieferung erfolgt an
die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Liefertermine und
Lieferfristen sind
nur verbindlich, wenn sie von dem Verkäufer schriftlich bestätigt
worden sind
und der Kunde dem Verkäufer alle zur Ausführung der Lieferung
erforderlichen
Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung
gestellt
und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat.
Vereinbarte
Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später
erteilten
Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen
entsprechend.
(2)
Lieferungen erfolgen ab
Werk. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur über. Verzögert
sich
der Versand aus Gründen, die im Einwirkungsbereich des Käufers oder
seiner
Erfüllungsgehilfen liegen, so geht die Gefahr bereits am Tage der
Versandbereitschaft
auf den Käufer über.
(3)
Kommt der Kunde in
Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist
der
Verkäufer berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden
angemessen
einzulagern. Der Verkäufer ist unbeschadet ihrer sonstigen Rechte zum
Rücktritt
vom Vertrag berechtigt, wenn eine dem Kunden gesetzte angemessene
Nachfrist zur
Abnahme der Lieferung erfolglos verstreicht. Tritt
der Verkäufer
infolge des Annahmeverzuges des Käufers vom Vertrag zurück, ist er
berechtigt,
pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 % des vereinbarten
Nettowarenwertes zu
fordern, sowie die Frachtkosten für Hin- und Rücklieferung
nachzuberechnen.
Dies
gilt nur insoweit, als der Kunde nicht nachweist, dass kein oder ein
geringerer
Schaden entstanden ist oder der Verkäufer keinen höheren Schaden
nachweist.
(4)
Der Verkäufer kann aus
begründetem Anlass Teillieferungen vornehmen, soweit dem Kunden
hierdurch kein
erheblicher Mehraufwand und/oder zusätzliche Kosten entstehen, die
Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen
Bestimmungszweckes
verwendbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Waren
gesichert ist.
§
5
Eigentumsvorbehalt
(1)
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden
das
Eigentum des Verkäufers ("Vorbehaltsprodukte").
(2) Die aus der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes entstehenden
Forderungen tritt der Kunde schon jetzt in Höhe des Wertes des
Liefergegenstandes mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Der
Kunde ist
zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers,
die
Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
(3)
Der
Verkäufer verpflichtet sich auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach
seiner
Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die
Summe der
Forderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10 % übersteigt.
(4)
Solange der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer
nachkommt, ist
er berechtigt, über den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang
und
unter Eigentumsvorbehalt zu verfügen, soweit die Forderungen nach
Ziffer 5. (2)
wirksam auf den Verkäufer übergehen. Außergewöhnliche Verfügungen wie
Verpfändung, Sicherungsübereignung und jegliche Abtretung sind
unzulässig.
Zugriffe Dritter auf den Liefergegenstand oder auf an den Verkäufer
abgetretene
Forderungen, insbesondere Pfändungen, sind an den Verkäufer
unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
(5)
Während des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde grundsätzlich zum Besitz
und
bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstandes berechtigt. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere, wenn der Kunde
mit seinen
Zahlungen in Rückstand ist, kann der Verkäufer den Liefergegenstand
jedoch an
sich nehmen und die Ermächtigung zum Einzug der aus der
Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen widerrufen. Der Kunde ist - unter Ausschluss
von
Zurückbehaltungsrechten – zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten
der Rücknahme
und Verwertung trägt der Kunde. Der Verkäufer ist zum freihändigen
Verkauf
berechtigt. Der Kunde hat dem Verkäufer auf dessen Verlangen
unverzüglich eine
Aufstellung über die nach Maßgabe von Ziffer 5. (2) an den Verkäufer
abgetretenen Forderungen sowie alle weiteren, zur Geltendmachung der
dem
Verkäufer zustehenden Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu
übermitteln und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
(6)
Der Kunde hat den Liefergegenstand während des Eigentumsvorbehaltes in
ordnungsmäßigem
Zustand zu halten. Eine Montage, ein Montageversuch oder das Fahren von
Reifen oder
Felgen, welches Einwirkungen auf die Ware hat, darf nicht durchgeführt
werden.
(7)
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des
Liefergegenstandes
durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
§ 6 Gewährleistung
(1)
Der Verkäufer
gewährleistet, dass die gelieferten Waren frei von Mängeln sind und die
eventuell zugesicherten Eigenschaften aufweisen.
(2)
Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass er den
Liefergegenstand
nach Übergabe überprüft und dem Verkäufer Mängel unverzüglich
schriftlich
mitteilt; verborgene Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung
schriftlich mitgeteilt werden.
(3)
Bei jeder Mängelrüge steht dem Verkäufer das Recht zur Besichtigung und
Prüfung
des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde dem
Verkäufer die
notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Der Verkäufer kann von dem
Kunden
auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an den
Verkäufer auf
dessen Kosten zurückschickt. Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden
als
unberechtigt, so ist er dem Verkäufer zum Ersatz aller in diesem
Zusammenhang
entstandenen Aufwendungen - z. B. Fahrt- und Monteurkosten oder
Versandkosten, eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,-€ netto - verpflichtet.
(4)
Gewährleistungspflichtige Mängel wird der Verkäufer nach eigener Wahl
durch für
den Kunden kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen.
(5)
Die
zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden
Material-,
Versicherungs- und Arbeitskosten übernimmt der Verkäufer, sofern der
von dem Kunden
beanstandete Mangel vorliegt oder anerkannt wird.
(6)
Die
Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird ausgeschlossen und die
Verjährungsfrist für weitere Mängelansprüche beträgt ein Jahr, wobei
grob
fahrlässige und vorsätzlich verursachte Schäden, sowie Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, Schäden, die auf
einer
fahrlässige Pflichtverletzung beruhen, sowie Schäden aufgrund einer
Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ausdrücklich nicht von dieser Regelung
erfasst
sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Besteller
regelmäßig vertrauen darf. Im Falle des arglistigen
Verschweigens eines
Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die
Beschaffenheit des
Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges im Sinne von §
444 BGB
oder wenn die Sache entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für
ein
Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat,
richten
sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
§
7 Haftung
(1)
Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder
Gesundheit
entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers, eines
von dessen
gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen
beruhen und
das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten
ist.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig
vertrauen darf.
(2)
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen
wurde
oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.
§
8 Schlussbestimmungen
(1)
Die
Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts
(United Nations Convention on Contracts for the International Sale of
Goods,
CISG).
(2)
Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und
Erfüllungsort ist
der Sitz des Verkäufers.
(3)
Die Vertragssprache ist deutsch.
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